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   LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05   

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LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05 (https://dejure.org/2006,62420)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2006 - 17 O 347/05 (https://dejure.org/2006,62420)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 17 O 347/05 (https://dejure.org/2006,62420)
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  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage überwiegend wertenden Charakter hat und geprägt ist durch subjektive Elemente des Meinens und Dafürhaltens (BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440) oder ob sie als etwas tatsächlich Geschehenes eines Beweises zugänglich ist (Wenzel-Gamer: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl., Kap 13, Rn. 13 ff.; Soehring: Presserecht, 3. Aufl., Rn. 31.5 bis .7, BGH NJW 1997, 1148, 1149) bzw. ob der Gehalt der Äußerung, mag sie selbst auch sprachlich wertend eingekleidet sein, nach dem üblichen Verständnis der objektiven Klärung zugänglich ist und sich als etwas Geschehenes feststellen lässt (BGH NJW 1966, 296; Wenzel, a. a. O., Soehring, a. a. O.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage überwiegend wertenden Charakter hat und geprägt ist durch subjektive Elemente des Meinens und Dafürhaltens (BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440) oder ob sie als etwas tatsächlich Geschehenes eines Beweises zugänglich ist (Wenzel-Gamer: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl., Kap 13, Rn. 13 ff.; Soehring: Presserecht, 3. Aufl., Rn. 31.5 bis .7, BGH NJW 1997, 1148, 1149) bzw. ob der Gehalt der Äußerung, mag sie selbst auch sprachlich wertend eingekleidet sein, nach dem üblichen Verständnis der objektiven Klärung zugänglich ist und sich als etwas Geschehenes feststellen lässt (BGH NJW 1966, 296; Wenzel, a. a. O., Soehring, a. a. O.).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 149/58

    Auskunftspflicht des AG, Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten des

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Grundsätzlich dient ein Berichtigungs- oder Widerrufsanspruch der Beseitigung eines Störungszustandes, der darin besteht, dass durch eine unwahre Behauptung fortwirkende Fehlvorstellungen verursacht worden sind (Wenzel, a. a. O. Kap. 13, Rn. 23, Soehring, a. a. O., Rn. 31.8; BGH NJW 1960, 672; BGH NJW 1959, 2011).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage überwiegend wertenden Charakter hat und geprägt ist durch subjektive Elemente des Meinens und Dafürhaltens (BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440) oder ob sie als etwas tatsächlich Geschehenes eines Beweises zugänglich ist (Wenzel-Gamer: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl., Kap 13, Rn. 13 ff.; Soehring: Presserecht, 3. Aufl., Rn. 31.5 bis .7, BGH NJW 1997, 1148, 1149) bzw. ob der Gehalt der Äußerung, mag sie selbst auch sprachlich wertend eingekleidet sein, nach dem üblichen Verständnis der objektiven Klärung zugänglich ist und sich als etwas Geschehenes feststellen lässt (BGH NJW 1966, 296; Wenzel, a. a. O., Soehring, a. a. O.).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Grundsätzlich dient ein Berichtigungs- oder Widerrufsanspruch der Beseitigung eines Störungszustandes, der darin besteht, dass durch eine unwahre Behauptung fortwirkende Fehlvorstellungen verursacht worden sind (Wenzel, a. a. O. Kap. 13, Rn. 23, Soehring, a. a. O., Rn. 31.8; BGH NJW 1960, 672; BGH NJW 1959, 2011).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Eine solche Interessenabwägung fällt im Allgemeinen zugunsten des Betroffenen aus, wenn der durch die Rufverletzung geschaffene Zustand für den Betroffenen eine fortwirkende Quelle gegenwärtiger Rufbeeinträchtigung bedeutet, zu deren Beseitigung der Verletzte auf die Berichtigung bzw. auf den Widerruf des Behauptenden angewiesen ist (Wenzel, a. a. O. Kap. 13, Rn. 26; Soehring, a. a. O. Rn. 31.8; BGH NJW 1995, 861).
  • BGH, 28.10.1965 - VII ZR 171/63

    Erfolgshonorar eines ausländischen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05
    Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage überwiegend wertenden Charakter hat und geprägt ist durch subjektive Elemente des Meinens und Dafürhaltens (BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440) oder ob sie als etwas tatsächlich Geschehenes eines Beweises zugänglich ist (Wenzel-Gamer: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl., Kap 13, Rn. 13 ff.; Soehring: Presserecht, 3. Aufl., Rn. 31.5 bis .7, BGH NJW 1997, 1148, 1149) bzw. ob der Gehalt der Äußerung, mag sie selbst auch sprachlich wertend eingekleidet sein, nach dem üblichen Verständnis der objektiven Klärung zugänglich ist und sich als etwas Geschehenes feststellen lässt (BGH NJW 1966, 296; Wenzel, a. a. O., Soehring, a. a. O.).
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